SPIEGEL ONLINE - Reise - Reiserecht
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Letzte Aktualisierung: 22.05.2012 05:09:55
- Beschwerden bei Urlaubsmängeln: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Wie sollte eine Beschwerde formuliert sein? Zu welchem Zeitpunkt sollte man reklamieren? Wenn ein Hotel nicht den Erwartungen entspricht, ist oft die Unsicherheit der Urlauber groß, wie sie zu ihrem Recht kommen. Wer clever ist, kann schon vor der Buchung manche böse Überraschung vermeiden.
- Flughafen Berlin Brandenburg: Was Passagiere jetzt wissen müssen
Die geplatzte Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg hat Folgen für Fluggäste: Gilt mein Ticket noch? Wo startet oder landet mein Flieger? Steht mir eine Entschädigung zu? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
- Urlaub auf der Baustelle: Geld zurück bei unfertigem Hotel
Willkommen auf der Baustelle! Wenn ein Reiseveranstalter seine Kunden in ein unfertiges Hotel schickt, erhalten diese Geld zurück. Ein Gericht sprach Urlaubern eine Reisepreisminderung von 60 Prozent zu, weil in der Unterkunft unter anderem die Sonnenterrasse und das Hallenbad fehlten.
- EU-Gerichtshof: Flugpassagiere sollen bei Streiks Entschädigung bekommen
Bis zu 600 Euro Entschädigung für Flugausfälle wegen Streiks: Der Europäische Gerichtshof will die Rechte von Passagieren stärken - und künftig die Verantwortlichen von Ausständen zur Kasse bitten.
- BGH-Urteil: Zehn Stunden früherer Rückflug kann Reisemangel sein
Pauschalurlauber müssen es künftig nicht mehr hinnehmen, wenn der Veranstalter den Rückflug um zehn Stunden nach vorne verlegt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Reisende einen passenden Flug selber buchen - sofern der Anbieter innerhalb einer Frist nicht handelt.
- Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an
Die Lufthansa hat die Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm "Miles & More" abgewertet, nun eskaliert der Streit. Nach SPIEGEL-Informationen ist eine weitere Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft eingereicht worden. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 21 Millionen Fällen.
- Seebeben vor Indonesien: Tsunami-Angst berechtigt nicht zu kostenlosem Storno
Im Indischen Ozean hat die Erde gebebt, doch die Tsunami-Warnungen wurden aufgehoben.. Der größte deutsche Reisekonzern TUI hat seinen Krisenstab alarmiert. Urlauber können jedoch aus Furcht vor einer Naturkatastrophe ihre Reisen nicht kostenlos stornieren.
- Verspätete Flüge: Defektes Triebwerk ist keine Entschuldigung
Mehr Rechte für Passagiere bei Verspätungen: Fehlerhafte Triebwerke oder andere technische Defekte zählen nicht mehr als Ausrede. Ein Gericht entschied, dass in solchen Fällen die Fluggesellschaften zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind.
- Kreuzfahrt: Veranstalter dürfen Kunden laute Liegeplätze zumuten
Industrieanlage statt Hafenromantik: Wenn ein Kreuzfahrtschiff an einem Containerterminal festmacht, gilt das nicht als Reisemangel. Ein Gericht entschied, dass Passagiere störende Geräusche hinnehmen müssen - Geld gibt es für einen lauten Liegeplatz nicht zurück.
- Reiserecht: Veranstalter müssen auf aggressive Hunde hinweisen
Ein Hundebiss kann nicht nur arg schmerzen - er kann sogar ein Reisemangel sein. Wie ein Gericht entschied, muss ein Veranstalter seine Kunden über die Risiken am Urlaubsort aufklären. Versäumt er dies, haben Touristen bei einer Verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld.
- Urteil im Vielflieger-Prozess: Lufthansa durfte Bonusmeilen nicht entwerten
Die Lufthansa hat im Prozess um ihr "Miles&More"-Programm eine Schlappe erlitten: Das Kölner Landgericht gab einem klagenden Vielflieger Recht. Die Airline hätte den Wert ihrer Bonusmeilen nicht derartig kurzfristig herabsetzen dürfen.
- Reisebuchung: TUI soll künftig verbindliche Flugzeiten angeben
Vorverlegte oder auf später verschobene Flüge können für Reisende ein großes Ärgernis sein. Entweder verkürzt sich dadurch die Urlaubszeit oder man verpasst die Maschine. Verbraucherschützer wollen die TUI nun zu verbindlichen Flugzeiten zwingen - der Reisekonzern wehrt sich.
- Reiserecht bei Flugverspätung: BGH fühlt sich nicht zuständig
Weil ihr Zubringerflug Verspätung hatte, verpassten zwei Reisende ihre Maschine nach Costa Rica - dafür wollten sie per Gericht Schadensersatz einklagen. Der BGH tat sich schwer mit einer Klärung der Frage - und will nun auf eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs warten.
- Ferienhäuser: Vermieter haften bei Stromausfall und Wasserrohrbruch
Sauna funktioniert nicht? Heizung kaputt? Nicht mein Problem! Ferienhausvermieter, die so argumentieren und auf Allgemeine Geschäftsbedingungen pochen, müssen zukünftig nach anderen Ausreden suchen - ein Gericht verdonnerte sie zu mehr Verantwortung.
- Europäischer Gerichtshof: Reisende besser bei Veranstalter-Insolvenz geschützt
Bessere Absicherung für geprellte Reisende: Versicherungen müssen haften, wenn der Reiseveranstalter wegen Betrugs zahlungsunfähig wird. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof darf der Verbraucher nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
- Preise im Internet: Verbraucherschützer gewinnen Klage gegen Air Berlin und Ryanair
Was eine EU-Verordnung schon seit Jahren vorschreibt, darauf lassen sich Fluggesellschaften nur zögerlich ein: Bei Preisen im Internet müssen alle Gebühren und Zusatzkosten enthalten sein. Jetzt wurden Air Berlin und Ryanair per Gerichtsurteil dazu verdonnert, immer den Endpreis anzugeben.
- BGH-Urteil: Fahrgäste können Schadensersatz für Unfälle am Bahnhof verlangen
Der Bahnsteig war vereist, eine Kundin stürzte und verletzte sich - jetzt verlangt sie dafür mehrere tausend Euro Schmerzensgeld von der Deutschen Bahn. Der Bundesgerichtshof gab der Klägerin recht.
- Reiserecht: Air France muss 146.000 Euro für "vergifteten Kaffee" zahlen
Die französische Fluggesellschaft Air France ist von einem Gericht zur Zahlung einer Entschädigung von 146.000 Euro verurteilt worden, weil sie einem Passagier einen "vergifteten Kaffee" servierte.
- Reiserecht: Krankes Crewmitglied kein Grund für Unpünktlichkeit
Ein Mitglied der Bordcrew wurde plötzlich krank - und der Flug aus den Emiraten war erheblich verspätet. Dennoch wollte die Airline die Ausgleichsleistung nicht in voller Höhe auszahlen. Vor Gericht kam sie damit nicht durch.
- Reiserecht: Veranstalter muss bei Schneechaos meist nicht zahlen
Schneemassen versperren den Weg, die Rückreise ist unmöglich - welche Pflichten hat in einem solchen Fall der Reiseveranstalter? Meist müssen Urlauber selber für zusätzliche Kosten aufkommen - doch ein paar Ausnahmen gibt es.